Zu Saisonbeginn ...
Wir haben in der Steiermark und Österreich Rennen, bei denen Windschattenfahren verboten ist. Die Haltbarkeit dieser Regel hängt sehr stark davon ab, wieviele Athleten auf welchen Kursen unterwegs sind. Unsere Rekordstarterfelder, auf die wir alle sehr stolz sind, in Kombination mit meist flachen Rundkursen und stark entwickelter Athletik machen das Leben aller nicht leichter, trotzdem ein paar Eckpunkte für's Radfahren/Windschattenfahren:
1- Einer DQ muss, bei entsprechender Schwere, keine Verwarnung vorausgehen - heißt die DQ erfolgt VOR ORT AUF DER STRECKE!
2- bei mehr als 2 VERWARNUNGEN kann immer eine DQ ausgesprochen werden (abhängig von der Schwere des Vergehens) - heißt im Rennzentrum, wenn der Athlet zurück vom Radfahren ist.
3- es gibt eine Hierarchie der Strafen für alle Vergehen, auch Windschattenfahren:
- Stop and Go Strafe (nicht mehr angewandt - Sicherheit!)
- Zeitstrafen (Box, Strafrunde)
- DQ
- Suspendierung/Lizenzentzug und Ausschluss schließen wir hier in weiterer Folge aus
4- Ein Veranstalter muss also eine Möglichkeit für die Exekution von Strafen vorsehen, die KR müssen von der Strecke mit dem Rennzentrum kommunizieren, damit die Athleten, sobald sie in WZ 2 ankommen wissen, ob/welche Strafe (Zeitstrafe, DQ) sie erwartet.
5- Eine Abstimmung von Reglement, Streckenprofilen und Zeitplänen ist von größter Wichtigkeit - entweder werden ALLE bestraft, oder keiner
6- DQs irgendwann nach dem Rennen sind regelwidrig. Siehe auch ITU Reglement.
7- Ein wichtiger Punkt ist die Frage der Windschattenbox: Sie beträgt nach ITU Reglement - 5 x 2m. Nachdem das ITU Reglement seit 1.1.2004 weltweit ausnahmslos gilt, ist die 10 x 3m Regel des ÖTRV obsolet.